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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Gesellschaft dar. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen für alle Benutzer zu gewährleisten, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Mit dieser Gesetzgebung wird nicht nur die Chancengleichheit gefördert, sondern auch die Teilhabe an digitalen Dienstleistungen und Informationen für eine Vielzahl von Menschen verbessert.
Inklusive Gestaltung: Websites müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Benutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit verschiedenen Behinderungen (z. B. Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen).
Die Websites müssen den WCAG 2.1-Standards entsprechen, die international anerkannt sind.
Entwicklung und Design: Entwickler und Designer müssen barrierefreie Techniken und Standards in den Entwicklungsprozess integrieren. Dazu gehören die Verwendung von semantischem HTML, ARIA (Accessible Rich Internet Applications) zur Verbesserung der Zugänglichkeit, und CSS, um visuelle Elemente für Benutzer klar zu kennzeichnen
Regelmäßige Tests: Websites müssen regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit getestet werden, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Dies kann durch automatisierte Tests und Benutzerfeedback erfolgen.
Intuitive Navigation: Die Struktur der Website sollte logisch und intuitiv sein, damit Benutzer leicht finden, was sie suchen. Dies kann durch klar definierte Menüs, Breadcrumbs und eine konsistente Seitenstruktur erreicht werden.
Responsive Design: Websites sollten auf verschiedenen Geräten (Desktop, Tablet, Smartphone) gut funktionieren und die Benutzeroberfläche anpassen, um eine barrierefreie Erfahrung zu gewährleisten.
Das Barrierefrei-Siegel ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal für unsere Website, sondern stärkt auch das Vertrauen unserer Kunden und Partner. Wir empfehlen es jedem Unternehmen, das sich auf die Zukunft der digitalen Barrierefreiheit vorbereiten möchte!
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein Satz von Richtlinien, die von der World Wide Web Consortium (W3C) Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelt wurden, um die Zugänglichkeit von Webinhalten zu fördern. Sie sind besonders wichtig für Menschen mit Behinderungen, bieten jedoch auch Vorteile für alle Benutzer. Die WCAG 2.1 basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die die Grundlage für die Zugänglichkeit bilden:
Das Thema „Barrierefreiheit“ und die Einhaltung der Richtlinien ist komplex und umfasst viele Maßnahmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Die WCAG 2.1 erweitert die vorherige Version WCAG 2.0 um zusätzliche Erfolgskriterien, die speziell auf die Bedürfnisse von Benutzergruppen mit Behinderungen eingehen. Zu den wesentlichen Unterschieden gehören neue Anforderungen für die Barrierefreiheit auf mobilen Geräten, die Anpassung an touchbasierte Interaktionen und die Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit kognitiven und Lernbehinderungen. Zudem legt WCAG 2.1 besonderen Wert auf die Verbesserung der Benutzererfahrung für Menschen mit Sehbehinderungen, indem Kriterien für dynamischen Text und Farbkontraste eingeführt werden.
Die WCAG 2.1 sind in insgesamt 17 Richtlinien unterteilt, die wiederum in 78 Erfolgskriterien gegliedert sind. Diese Kriterien sind in drei Konformitätsstufen klassifiziert:
Die europäische Norm EN 301 549, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) definiert, referenziert in ihren Versionen 2.1.2 und 3.1.1 ausschließlich die Erfolgskriterien der Stufen A und AA, da diese als Muss-Kriterien klassifiziert sind. Diese Anforderungen müssen zwingend erfüllt werden, um Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu minimieren.
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