Barrierefreie Website: Pflicht ab 2025

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Ab dem 28. Juni 2025 gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland. Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen erhalten. Diese Verpflichtung betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

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Das Thema „Barrierefreiheit“ und die Einhaltung der Richtlinien ist komplex und umfasst viele Maßnahmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Für wen ist eine barrierefreie Website Pflicht?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab 2025 insbesondere folgende Unternehmen und Organisationen:

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Barrierefrei-Siegel

ab
12,99
/ Monat
  • Regelmäßige Website-Prüfung
  • Accessibility Statement
  • Gütesiegel für Ihre Website
  • Liste mit allen noch ausstehenden Maßnahmen

Häufig gestellte Fragen: Barrierefreie Website Pflicht ab Juni 2025

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Alternativtexte für Bilder
  • Tastatur-Navigation
  • Kontrastreiche Farbgestaltung
  • Unterstützung durch Screenreader

Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und hilft Unternehmen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen und Organisationen, die unter das BFSG fallen.

Betroffen sind Unternehmen, die:

  • Hardware oder Software verkaufen
  • Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Commerce oder Telekommunikation anbieten
  • Selbstbedienungsterminals oder E-Book-Reader vertreiben Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Millionen € Umsatz/Jahr), die nur Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Websites müssen den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Diese definieren vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen visuell und auditiv erfassbar sein.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen per Tastatur oder Hilfsmitteln zugänglich sein.
  • Verständlichkeit: Texte und Navigation müssen klar strukturiert sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.

Mit unserem WCAG Check prüfen wir Ihre Website und stellen Ihnen ein Siegel sowie bereits erfüllte und noch ausstehende Kriterien bereit.

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