Startseite » Barrierefreie Website Pflicht 2025: Sind Sie betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland. Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen erhalten. Diese Verpflichtung betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.
Das Thema „Barrierefreiheit“ und die Einhaltung der Richtlinien ist komplex und umfasst viele Maßnahmen. Wenn Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab 2025 insbesondere folgende Unternehmen und Organisationen:
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Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem:
Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und hilft Unternehmen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Verpflichtung gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen und Organisationen, die unter das BFSG fallen.
Betroffen sind Unternehmen, die:
Websites müssen den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Diese definieren vier Prinzipien:
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